Fake-News zum neuen Heilmittelgesetz - der Schweizerische Apothekerverband stellt klar

Revision des Heilmittelgesetzes und der Vertriebsmarge: Die Abgabe von Arzneimitteln der Liste C wird im Lauf des 1. Quartals 2019 neu geregelt. Leider wurden in diesem Zusammenhang viele Unwahrheiten verbreitet: Es stimmt nicht, dass der Bevölkerung jährlich 100 Millionen Franken Zusatzkosten entstehen. Ebenso handelt es sich um «Fake-News», dass Hustensäfte viel teurer würden. Daneben wurde auch verkündet, dass die Apotheker eine Margenerhöhung von mehreren 100 Millionen Franken erhalten. Auch bei dieser Meldung handelt es sich um «Fake-News».

In der folgenden Medienmitteilung klärt der Schweizerische Apothekerverband, pharmaSuisse, über den korrekten Sachverhalt auf.

iStock/Wavebreakmedia

Mitte November 2018 veröffentlichte Swissmedic die Informationen zur Umteilung der Arzneimittel der Abgabekategorie C. Dies im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes. Aufgrund von Missbrauchspotenzial und des Potenzials schwerwiegender Wechselwirkungen werden u.a. rund 50 Arzneimittel in die Abgabekategorie B eingeteilt. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse ist der Meinung, dass die Kunden von der Umverteilung insgesamt profitieren. Und ist erstaunt über die vielen «Fake-News» zu diesem Thema.

Behauptung: Dem Gesundheitswesen entstehen Zusatzkosten von 100 Millionen Franken pro Jahr.

pharmaSuisse stellt klar:
Die Kunden profitieren von einer besseren Zugänglichkeit, die Umverteilung der Liste C nach D bringt eine grössere Auswahl in Drogerien. Die Zugänglichkeit zu rezeptpflichtigen Medikamenten wird gleichzeitig erleichtert, weil auch in der Apotheke verschreibungs-pflichtige Medikamente neu auf Entscheid des Apothekers erhältlich sind, ohne dass ein Arztbesuch bzw. ein Arztrezept zwingend notwendig ist. Apotheker können aufgrund ihrer erworbenen Kompetenz eigenverantwortlich einen Therapieentscheid fällen oder eine ärztlich verordnete Dauermedikation verlängern. Dies spart für gutartige Krankheiten unnötige Arztkonsultationen und teure Besuche bei der Spitalnotfallaufnahme. Sparpotenzial: mehr als 100 Millionen Franken jährlich.

Behauptung: Abgabe von Hustensirup bringt enormen Dokumentationsaufwand und wird dadurch teurer. Unter diesem Vorwand würden Margenerhöhungen beim BAG beantragt.

pharmaSuisse stellt klar:
Medien und der Konsumentenschutz forderten immer wieder, dass Apotheker eine wichtige Rolle in der Prävention wahrnehmen. Bereits heute erschweren sie jungen Menschen den Zugang zu abhängigkeitsfördernden Hustensäften. Der Usus wird nun gesetzlich verankert. Die Art der Dokumentation ist jedoch – anders als in den Medien behauptet – noch nicht gänzlich definiert. pharmaSuisse fordert eine pragmatische Dokumentationspflicht: Bei Vorliegen eines Patientendossiers in der Apotheke erfolgt ein einfacher Eintrag. Wenn kein Patientendossier vorliegt, schlägt der Apotheker dem Kunden die Eröffnung eines Dossiers vor. Wenn der Kunde diesen Vorschlag ablehnt, entscheidet der Apotheker aufgrund seiner Sorgfaltspflicht, ob er das Medikament abgibt oder nicht. Der Entscheid einer Abgabe oder Nichtabgabe lag bereits bei Präparaten der Liste C bei ihm, das ist nichts Neues.

Auch punkto Abgeltungen über die Grundversicherung ist die Behauptung faktenfremd, dass es Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung generieren würde. Dazu wird sich zu heute nichts ändern: Vergütungspflichtige Medikamente der Liste C werden auch nach ihrer Umteilung in die Liste D und in die Liste B weiterhin nur dann vergütet, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt.

Behauptung: Das BAG beantragt eine Margenerhöhungen für Apotheken, weil diese höhere Kosten der Grossisten geltend machen.

pharmaSuisse stellt klar:
Das BAG hat eine Revision der aktuellen Vertriebsmarge in die Vernehmlassung geschickt. Dabei werden zwei neue Modelle vorgestellt, die beide jährlich rund 50 Millionen Franken Kostenersparnis erbringen. Von einer erhöhten Abgeltung zu sprechen, ist falsch. Korrekt hingegen ist, dass sich pharmaSuisse gegen diese unbegründete Kürzung des Apothekenertrags bei steigenden Vertriebs- und Personalkosten wehrt und eine betriebswirtschaftlich korrekte Berechnung der Margen verlangt.

pharmaSuisse setzt sich für Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ein, die es Apothekerinnen und Apothekern ermöglichen, ihre beruflichen Kenntnisse zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen und ihre Rolle als Medikamentenprofis optimal zum Tragen zu bringen. Die 1843 gegründete Dachorganisation der Apothekerinnen und Apotheker feiert dieses Jahr ihr 175-Jahre-Jubiläum. pharmaSuisse engagiert sich für eine effiziente und sichere medikamentöse Versorgung der Bevölkerung, erarbeitet Präventionsmassnahmen und entwickelt Angebote in den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Qualitätssicherung und interprofessioneller Zusammenarbeit. Dem Verband sind rund 6‘300 Einzelmitglieder und 1‘500 Apotheken angeschlossen.

Opens external link in new windowwww.pharmaSuisse.org

Medienpartner

Grosspeterstrasse 23
CH-4002 Basel
Telefon: +41 58 958 96 96
E-Mail: info@mt-public.ch