Hatschi! Was tun wenn's einen wieder erwischt hat?

Halsweh, Husten, laufende Nase und Fieber

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Ob Grippe oder Erkältung: Mit den lästigen Viren muss unser Immunsystem alleine fertig werden. Wir können ihm die Aufgabe aber leichter oder schwerer machen.

Die Grippe kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Manchmal früher, manchmal – wie dieses Jahr – später. Ebenso wie der grippale Infekt (die klassische Erkältung) wird sie von Viren ausgelöst, die durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden. Also durch Husten, Niesen oder ungewaschene Hände, die wir eben noch im Gesicht hatten. Dass sich die Viren in der kalten Jahreszeit
besonders gut verbreiten, ist kein Zufall: Die kalte Luft draussen und die trockene Heizungsluft drinnen setzen unseren Schleimhäuten zu, machen sie trocken und rissig – das perfekte Einfallstor für Krankheitserreger aller Art.


Krank? Daheim bleiben!

Spüren wir Symptome, ist es schon zu spät. Machen sich Frösteln und Halsschmerzen bemerkbar, gefolgt von einer laufenden Nase und Husten, hat man sich ziemlich sicher eine Erkältung eingefangen. Urplötzliche Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit und hohes Fieber deuten auf eine Grippe hin. Die Unterscheidung ist nicht immer einfach und für die Behandlung im Normalfall auch nicht wesentlich. Über kurz oder lang gewinnt unser Immunsystem die Oberhand. Bis es soweit ist, heisst das Motto «Abwarten und Tee trinken».

Um das Immunsystem so gut wie möglich imKampf gegen die Viren zu unterstützen, sollte man gemäss der Redewendung viel Flüssigkeit zu sich nehmen und sich ganz viel Ruhe gönnen. Zu Hause. Denn wer trotz Symptomen arbeiten geht, tut sich und anderen keinen Gefallen! Die Anstrengung schwächt den kranken Organismus zusätzlich – und auf eine hochansteckende Virenschleuder hat im Büro oder ÖV wirklich niemand gewartet. Trotzdem schleppt sich in der Schweiz laut offiziellen Quellen  jede(r) Zweite mindestens ein Mal pro Jahr abgeschlagen und fiebrig zur Arbeit. Das hat zwar etwas Heldenhaftes, ist aber eigentlich gar keine Option, denn der Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, seine Belegschaft vor Ansteckungen zu schützen. Wer sich mit einer Grippe oder Erkältung herumplagt, bleibt also von Rechts wegen zu Hause und muss sich üblicherweise erst ab dem dritten oder vierten Tag um ein Arztzeugnis kümmern. Schauen Sie im Zweifelsfall in Ihrem Arbeitsvertrag nach!

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