Rettungsgasse bilden

Der Bundesrat schlägt für 2019 eine entscheidende Verbesserung der Unfallversorgung auf der Strasse vor.

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Autofahrer sollen vermehrt in die Pflicht genommen werden: Nach dem Vorschlag des Bundesrates muss auf Autobahnen und mehrspurigen Strassen eine Rettungsgasse gebildet werden. Es gilt die einfache Regel links nach links – rechts nach rechts und zwar bereits vor dem Stau, wenn die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo absinkt.

Die Schweizerischen Blaulichtorganisationen und der Interverband für Rettungswesen IVR begrüssen diesen Entscheid des Bundesrates, für den sie sich gemeinsam aktiv eingesetzt haben. Die Unfallstellen auf den Autobahnen sollen durch die Bildung von Rettungsgassen zukünftig schneller erreichbar sein, um den Betroffenen noch besser und wirksamer helfen zu können.

Wer für die Blaulichtorganisationen Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei ausrückt, kennt das Problem. Trotz Blaulicht und Signalhorn kommt man auf der Autobahn nicht schnell genug zur Unfallstelle. Auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens und anderer Einflüsse werden Rettungsfahrzeuge, die sich von hinten nähern oft zu spät wahrgenommen. Manchmal müssen sich die Einsatzkräfte deshalb ihre Rettungsgasse regelrecht freischaufeln. Das soll ab 2019 besser werden. 

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse wird ab 2019 rechtlich verankert. Die Vorschrift gilt für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen: Fahrzeuge sollen bereits bei Staubildung – also bei Schritttempo und kurz vor dem Stillstand – eine freie Gasse bilden für Sanität, Polizei und Feuerwehr zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen: links nach links – rechts nach rechts; oder links nach links, und zweimal rechts nach rechts. 

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